Vortrag, Teil 2: Städtebauliche Strategien

Hier können Sie den zweiten Teil meines Vortrages zum Thema „Was heißt Stadtplanung – Visionen und Strategien“ nachlesen. Den ersten Teil finden Sie hier.

Wie sieht nun das Handwerkszeug der aktuellen Stadtplanung aus?

Grundsätzlich gibt es städtebauliche Regelungen und Gesetze, die überall gelten. In der Hessischen Bauordnung gibt es z.B. Festlegungen zu den Abständen von Häusern. Die Baunutzungsverordnung dagegen regelt städtebauliche Begriffe und definiert städtebauliche Spielregeln wie Dichte und Nutzungen.

Lokale Gültigkeit haben dagegen Flächennutzungspläne, die großmaßstäbliche stadtplanerische Ziele und Raumordnungen festhalten und Bebauungspläne. (Die in Griesheim gültigen Bebauungspläne finden Sie hier.)

Bebauungspläne regeln als örtliche Satzungen städtebauliche Vorgaben für einzelne Quartiere. In Bebauungsplänen kann z.B. definiert werden:

  • die Nutzung
  • die Bauart
  • die Lage und die Größe von Gebäuden
  • die Grundstücksausnutzung
  • die Begrünung
  • die Gestaltung

Eine wichtige Aufgabe eines Bebauungsplanes ist die Schaffung von Sicherheit zum einen für Bauwillige (Stichwort: Was darf ich?), aber auch für Nachbarn, die im Plan sehen können, was der Nachbar bauen dürfte (Stichwort Emissionsschutz).

Ein Bebauungsplan schafft einen Rahmen. Durch die Aufstellung eines B-Planes wird niemand in seinem Gültigkeitsbereich  gezwungen, sofort zu bauen oder abzureißen. Vor Inkrafttreten des Planes errichtete Bauten genießen Bestandsschutz. Erst bei geplanten Änderungen und Neubauvorhaben kommen seine Bestimmungen zum Tragen. Ein Bebauungsplan hat also neben der Schaffung von Sicherheit die Aufgabe, städtebauliche Ziele der Kommune langfristig sicherzustellen. Solche Ziele können z.B. sein:

  • die Beseitigung störender Nutzungen,
  • Verdichtung oder Auflockerung von Quartieren
  • Verstärkung oder Veränderung eines Quartierscharakters

Bebauungspläne und Flächennutzungsplan werden im Rahmen eines demokratischen Prozesses erstellt, der sich auf der parlamentarischen Ebene der Gemeinde abspielt. Eine Beteiligung der betroffenen Bürger und Behörden ist im Prozess sichergestellt.

In der Praxis zeigt sich aber, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes immer mehr zu einem Verwaltungsakt wird und weniger zu einem zukunftsorientierten Stadtplanungsprozess.

Dies ist zum Einen begründet durch die schwer zu überblickende Flut an Vorschriften, die bei der Aufstellung eines B-Planes zu beachten sind. Dies kann nur noch durch Fachleute einwandfrei abgearbeitet werden. Übergeordnete Ziele bleiben dabei regelmäßig auf der Strecke.

Dies ist zum Anderen begründet durch die Art der Bebauungsplanprozesse. Meist werden Bebauungspläne erst dann aufgestellt oder angepasst, wenn es einen aktuellen Anlass gibt. Solche vorhabensbezogenen B-Pläne sollen für die Umsetzung von größeren Bauvorhaben rechtliche Sicherheit schaffen. Bürger werden in solchen Verfahren eher als Betroffene und weniger als Mitgestaltende gesehen.

Viele kleinere Kommunen verfügen nicht über das Fachpersonal, um Bebauungsplanprozesse nicht nur ablauftechnisch, sondern auch inhaltlich steuern zu können. Oft ziehen daher Investoren mit ihren Planern die Kommunen über den Tisch.

Stadtplanung sollte aber mehr sein als das bloße Erstellen von Bebauungsplänen, wenn dies rechtlich notwendig wird. Stadtplanung muss, wie oben geschildert vorausschauen und großen Zielvorgaben unterliegen. Da diese Zielvorgaben alle Einwohner betreffen, müssen sie besonders legitimiert sein, z.B durch eine Bürgerbeteiligung. So kann eine konfliktärmere Stadtentwicklung erreicht werden.

Der Fachbegriff für das, was ich eben als Zielvorgabe bezeichnet habe, lautet Städtebauliches Leitbild. Man versteht darunter eine komplexe Sammlung von Zielen. Diese umfassen z.B Vorgaben zu:

  • Stadtstruktur
  • Wachstum
  • Innere Entwicklungen
  • Verkehr
  • Image
  • Kultur & Freizeit
  • Umwelt & Natur
  • Soziales & Gesundheit

Zum Leitbild sollte immer auch eine Analyse des Istzustandes mit Stärken und Schwächen gehören.

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Könnte ein monothematisches Leitbild haben: Bad Nauheim

Das Leitbild mancher Städte lässt sich gelegentlich auf ein einziges Oberthema zurückführen. Bei einer Kurstadt wäre dies das Thema Gesundheit und Tourismus. In einer Stadt wie Griesheim wäre so ein Leitbild deutlich vielschichtiger.

Ein Beispiel für die Entwicklung eines Leitbildes aus der Region will ich hier nur kurz benennen. Groß-Gerau hat dies vor etwa 5 Jahren durchgeführt. Unterstützt von einem Fachbüro wurde ein Prozess in Gang gesetzt, der auch auf eine starke Bürgerbeteiligung gesetzt hatte. Es wurden

  • Themen benannt
  • Stärken und Schwächen untersucht
  • Strategien und Lösungen entwickelt

Sie finden dieses „Stadtentwicklungskonzept“ im Internet.

In Griesheim wurde ein solcher Prozess vor einigen Tagen für einen wichtigen Teilbereich der zukünftigen Stadtentwicklung angestossen, nämlich für ein Nahmobilitätskonzept. Ich würde gerne vorschlagen, diesen richtigen Ansatz noch zu erweitern und auf alle Bereiche der Stadtentwicklung zu beziehen. Aus den Erfahrungen mit dem Kick-Off-Termin zum Nahmobilitätskonzept muss allerdings auch die Politik noch lernen und sich auf einen Prozess der Bürgerbeteiligung einlassen, der nach anderen Spielregeln als die übliche Parlamentsarbeit funktionieren muss.

Es stehen viele Themen an, auf die Griesheim eine Antwort finden muss:

  • Wachstum: Statistisch müssten über 250 Wohneinheiten pro Jahr geschaffen werden. Wie kann das gestaltet werden?
  • Sozialer Ausgleich: Wie können Geringverdiener in Griesheim sich noch mit Wohnraum versorgen?
  • Gerechtigkeit: Wie kann Chancengleichheit auch sonst erreicht werden, Stichwort Barrierefreiheit (hier passiert ja schon einiges)
  • Stadt über 30.000 Einwohner: Durch das Überschreiten dieser Schwelle werden andere Anforderungen an Kultur, Freizeitangebote und Verkehr gestellt werden
  • Konversion
  • ICE-Trasse
  • Verkehrsdichte Hauptstraße und Nordring
  • Energiewende
  • Weiterentwicklung Gewerbegebiete
  • Stadteingänge
  • Weiterentwicklung Innenstadt
  • Erhalt von historischen Bauten und Strukturen
  • Werben für mehr bürgerschaftliches Engagement
  • Werben um Köpfe (Leistungsträger in Wirtschaft, Kultur, Sozialem)

Die Notwendigkeit, städtebauliche Entwicklung einem größeren Leitbild zu unterwerfen, möchte ich an einem Beispiel einmal darlegen.


Dieses Beispiel lesen Sie im dritten und vierten Teil, die am 2.8.16 und am 3.8.16 jeweils abends veröffentlicht werden.

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